Corona-Tests in Betrieben

IHK Reutlingen, Tübingen und Zollernalbnito - stock.adobe.com

Ein Unternehmen möchte seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem Corona-Test unterziehen – welche Tests sind dafür geeignet, und wo erhält man sie? Hier informieren wir über praktische Aspekte des Testens im Betrieb und fortlaufend auch über die sich aktuell rasch ändernden Regelungen.

Welche Arten von Corona-Tests gibt es?

Point-of-Care- (PoC-) Antigenschnelltests sind Medizinprodukte, die Testungen auf SARS-CoV-2 ermöglichen, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Sie dienen zur Feststellung akuter Infektionen durch einen Nasen-Rachenabstrich, einen Abstrich im Bereich der vorderen Nasenwand (Nasaltests) oder auch durch einen Spuck- beziehungsweise Gurgeltest.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen PoC-Antigenschnelltests zur Eigenanwendung (sogenannte Selbst- oder Laientests), die seit Anfang März im Handel erhältlich sind, und professionellen PoC-Antigenschnelltests, die geschultes Personal erfordern.

Selbst- oder Laientests unterliegen dabei keiner Abgabebeschränkung, sondern sind frei verkäuflich. Sie können übers Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden. Für diese Tests ist kein geschultes Personal erforderlich, um den Abstrich vorzunehmen und die Tests auszuwerten. Wie Sie Schnelltests erwerben können, erfahren Sie hier.

PCR-Tests (PCR steht für Polymerase Chain Reaction) sind weiterhin der "Goldstandard" unter den Corona-Tests und bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essenzieller Bestandteil der Teststrategie. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore.

Im Vergleich zu Antigen-Schnelltests haben PCR-Tests eine deutlich höhere Verlässlichkeit. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass ein negatives Schnelltestergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht gänzlich ausschließt. Außerdem kommt es bei Antigen-Schnelltests häufiger vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb muss ein positives Antigen-Schnelltest-Ergebnis immer mittels PCR bestätigt werden. Weitere Details erfahren Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie komme ich an POC-Antigentests und Selbsttests?

Professionelle PoC-Antigenschnelltests dürfen nicht an jedermann abgegeben werden. Seit Mitte März erlaubt die Medizinprodukte-Abgabeverordnung allerdings den Verkauf von PoC-Tests an alle Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Die neue Verordnung gibt es zum Download auf der Website des BMG.

Professionelle PoC-Antigenschnelltests sind zum Beispiel in Apotheken und in Sanitätshäusern erhältlich, können aber auch über andere Vertriebswege bezogen werden (zum Beispiel über den medizinischen Großhandel, Fachhandel für Betriebshygiene et cetera). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der zugelassenen Tests veröffentlicht, die kontinuierlich aktualisiert wird. Achten Sie auch bei den zugelassenen Profi-Schnelltests darauf, dass für den Test bereits ein positives Ergebnis durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vorliegt ("Evaluierung PEI").

Um Ihren Beschäftigten Tests anzubieten, können Sie auch den Betriebsarzt oder regionale Dienstleister, etwa mobile Testzentren, beauftragen. In diesem Fall müssen Sie keine Test beschaffen, und ist es auch keine Schulung von Mitarbeitern notwendig

Selbsttests sind frei verkäuflich und können über das Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden. Das BfArM listet auf seiner Website auch die in Deutschland zugelassenen Selbsttests.

Die IHK führt eine Liste mit regionalen Anbietern.

Übrigens: Die Kosten für die Testung der in Präsenz beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen die Unternehmen. Eine Bundesförderung gibt es nicht.

Was ist bei der Anwendung zu beachten und wie kann das Personal geschult werden?

Bevor Sie professionelle Schnelltests in Ihrem Unternehmen durchführen können, müssen Sie geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswählen und für die korrekte Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes schulen (lassen). Die Schulung von Personal für die Abstriche beziehungsweise Spucktests und für die sachgerechte Anwendung von Antigenschnelltests nach den Herstellerangaben soll möglichst durch niedergelassene oder Betriebs-Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.

Da Testsysteme je nach Hersteller unterschiedlich anzuwenden sein können, sind testbezogene Schulungen notwendig. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas bieten Corona-Schnelltest-Schulungen an.

Die Schulung dauert je nach Anbieter meist 30 bis 60 Minuten. Bei Bedarf können Sie natürlich sowohl bei Haus- und Betriebsärzten als auch bei Ihrem Gesundheitsamt nachfragen, wer in Ihrer Region entsprechende Schulungen ausrichtet.

Alternativ können Sie sowohl für die Testungen als auch für die Schulung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "medizinisches Fachpersonal" einsetzen. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht näher definiert. Wichtig ist, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in der Durchführung von Nasen-Rachen-Abstrichen und in der Anwendung des jeweiligen Antigenschnelltests besitzen.

Damit Sie diese PoC-Schnelltests zum Bestandteil Ihres Hygiene- und Schutzkonzepts machen können, lassen Sie sich am besten zuvor durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft beraten. Denn sowohl die Testmöglichkeiten als auch die Anforderungen an das Personal und die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe unterscheiden sich stark. Hier unterstützen Sie auch die Berufsgenossenschaftern wie etwa die BG Bau.

Fragen rund um die Corona-Testung beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner FAQ-Liste zum Thema.

Bei der Anwendung von Selbsttests gibt es keine besonderen formalen Anforderungen an den Endanwender. Beschäftigte führen den Test selbst durch. Eine Beaufsichtigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Wichtig: Das Unternehmen sollte dokumentieren, welcher Mitarbeiter durch wen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Inhalten geschult wurde.

Gibt es eine Meldepflicht bei positiven Tests?

Das hängt von der Art des Tests ab: 

Positive Ergebnisse  von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig und sollten unverzüglich wegen des Verdachts auf eine Infektion nach Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden, dabei entscheidet der Wohnort der getesteten Person. In die Meldepflicht einbezogen ist auch, wer in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei Dritten anwendet.

Zudem sind Unternehmen gehalten, Maßnahmen zum Schutz der übrigen Betriebsangehörigen zu ergreifen, unter anderem, indem sie Daten zur Kontaktnachverfolgung sichern. Es ist zu empfehlen, die durchgeführten Schnelltests sauber zu dokumentieren.

Die positiv Getesteten selbst sollten sich umgehend in Quarantäne begeben und ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin kontaktieren, um einen PCR-Test zu veranlassen.

Fällt ein Selbsttest positiv aus, ist das zunächst nicht meldepflichtig. Allerdings sollte der oder die Getestete das Ergebnis genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich so lange in Quarantäne begeben, bis dessen Ergebnis vorliegt. Für Unternehmer gelten die gleichen Empfehlungen wie bei einem positiven PoC-Antigenschnelltests.

Allgemeine Fragen zur Corona-Testung und zu Meldepflichten  beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner FAQ-Liste.

Wo kann ich mich sonst noch über das Thema Testen informieren?

Die DIHK-Bildungs-GmbH bereitet Deutschlands Betriebe auf die Umsetzung der Tests mit Podcasts, Erklärvideos und Online-Seminaren vor. Ab dem 17. März starten die ersten Webinare, die Podcasts folgen unmittelbar danach.

Auch die IHKs halten bundesweit Informationsangebote rund um die Test in Betrieben vor. So hat die IHK Schleswig-Holstein eine laufend aktualisierte Handreichung zur Vorbereitung von Antigen-Schnelltests in Betrieben erarbeitet. Das Papier beinhaltet unter anderem eine Anleitung, wie eine professionelle Antigenschnelltestung im Betrieb vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten ist.

Nützliche Informationen zu "Schnelltests im Unternehmen" finden Sie auch in einer FAQ-Liste der IHK für München und Oberbayern sowie unter anderem auch in einer Zusammenstellung der IHK Düsseldorf.

Die IHK Saarland befasst sich speziell mit dem Thema "Schnelltests für Grenzpendler". Die IHK verteilt zudem kostenlose Schnelltests für Grenzpendler, die die Landesregierung zur Verfügung stellt.

Eine ähnliche Initiative gibt es auch für Grenzpendler in Baden-Württemberg, Infos dazu finden Sie auf der Website der IHK in Freiburg.

Besonderes Engagement zeigt auch die IHK Hochrhein-Bodensee, die in Form von Webinaren  Sachkundeschulungen für Unternehmen durchführt, die Mitarbeiter zur Durchführung von Profi-Schnelltests im Betrieb qualifizieren.

Weiterführende Informationen:

Erklärfilm-Reihe der IHK-Organisation

Wir machen mit: Covid-19-Selbst- und Schnelltests im Betrieb. Aktuell erstellt die IHK-Organisation Erklärfilme für Unternehmen, die Selbsttests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen möchten.
Inhalte des ersten Films:

  • Einfache Beschaffung der Tests
  • Reibungslose Durchführung
  • Schnelle Ergebnisse
Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies, um dieses Video sehen zu können.

(Video-)Podcast-Reihe

Covid-19-Selbsttests im Unternehmen: So geht‘s!
Expertinnen und Experten erläutern praxisnah die Vorgehensweise

  • wie Sie Selbsttests zur Sicherung der betrieblichen Abläufe nutzen,
  • worauf in Sachen Mitarbeiter:innen-Kommunikation zu achten ist,
  • wie Sie die Testdurchführung effizient organisieren und
  • wo Sie weitere Informationen und Unterstützung von außen erhalten.
Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies, um dieses Video sehen zu können.
Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite