Gesundheitsschutz in Zeiten der Pandemie: Was Betriebe tun können

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Das Konzept „Gesundheitsschutz in Betrieben“ soll Übertragungen des Coronavirus in Unternehmen frühzeitig unterbinden und damit eine weitere (Teil-)Schließung verhindern.

Das Konzept sieht eine abgestufte Vorgehensweise vor und ist damit eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, Betriebe vor einem größeren Coronavirus-Ausbruch zu bewahren.

1. Vorsorge durch Hygienemaßnahmen und Planung

Ziel der Vorsorgemaßnahmen: Es sollen Ansteckungen verhindert, die Zahl der Personen, die im Infektionsfall in Quarantäne geschickt werden müssten, vermindert und für den Betrieb wichtige/systemrelevante Bereiche sollen aufrechterhalten werden.

  • AHA-Regel beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken tragen (Mund-Nasen-Schutz)
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittelspendern
  • gute Durchlüftung der Räume
  • Einteilung der Mitarbeiter in möglichst konstante Gruppen in den gleichen räumlichen Einheiten
  • Auch in den Pausen möglichst wenig Durchmischung
  • kein Betreten des Betriebs für Personen mit akuten Atemwegsinfektionen
  • Identifizierung von Personen, die ein mögliches erhöhtes Übertragungsrisiko darstellen (zum Beispiel Außendienstmitarbeiter, die viele Kontakte haben)
  • Identifizierung kritischer Oberflächen, die von vielen Personen berührt werden.
  • Angebot der Grippeschutzimpfung im Betrieb

Wo zahlenmäßig möglich, sollte in den Unternehmen ein Gesundheitsschutzbeauftragter benannt werden. Diese Funktion kann auch durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragte wahrgenommen werden.

Außerdem sollten eine Risikobewertung, um mögliche Infektionsübertragungen zu erkennen, und ein betrieblicher Pandemieplan erstellt werden.

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2. Frühwarnsystem

Das Frühwarmsystem zielt darauf ab, einzelne Infektionsherde frühzeitig zu erkennen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.

  • Personen mit Atemwegsinfektionen werden frühzeitig auf Coronaviren getestet (Hausarzt oder Betriebsarzt)
  • Nutzung der Corona-Warn-App empfehlen
  • Umgebungsuntersuchungen: Abstrichentnahme auf kritischen Oberflächen, um frühzeitig einen möglichen Eintrag von Coronaviren in den Betrieb zu erkennen
  • einzelne Stichprobenuntersuchungen (Rachenabstriche auf Coronaviren) beim Personal; Kategorisierung der Betriebe nach Größe, Systemrelevanz und Expositionsrisiko; auch Antikörperuntersuchungen sind begleitend möglich

3. Erweiterte Teststrategie

Eine erweitere Teststrategie soll verhindern, dass sich die Infektion ausbreitet und Unternehmen geschlossen werden müssen.

  • Bei steigenden Infektionsraten in der Region oder positiven Testergebnissen bei Stichprobenuntersuchungen soll die Testung von Personen nach Risikoeinschätzung (zum Beispiel Zahl innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Kontakte, Systemrelevanz) erweitert werden
  • Definition von Schwellenwerten an neu aufgetretenen Infektionen, bei denen ein Betrieb oder eine Arbeitseinheit flächendeckend (etwa durch Selbstabstrich oder Betriebsarzt) getestet wird.

Autoren
Das Konzept wurde von Dr. Lisa Federle, Deutsches Rotes Kreuz Tübingen, Prof. Dr. Thomas Iftner, Universitätsklinikum Tübingen, Dr. Gottfried Roller, Landkreis Reutlingen, und Dr. Birgit Walter-Frank, Landkreis Tübingen, entwickelt.

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Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

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