Rechtliche Grundlagen der IHK

Auf welcher rechtlichen Basis arbeitet die IHK? An dieser Stelle haben wir Ihnen die zentralen rechtlichen Grundlagen der IHK zusammengestellt.

Wichtigste rechtliche Grundlage der IHK ist das IHK-Gesetz, offiziell Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK und wurde zuletzt durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung geändert.

Genauere rechtliche Bestimmungen der IHK Reutlingen sind in der Satzung festgelegt, etwa wo sich der Sitz der IHK befindet, wie der Name der IHK lautet oder ob – wie im Falle der IHK Reutlingen - die Sitzungen der Vollversammlung für die Mitgliedsunternehmen öffentlich sind.

Die Höhe von Beiträgen und Gebühren werden durch die Beitragsordnung und die Gebührenordnung und den Gebührentarif festgelegt. Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Aufschluss über die finanzielle Lage der IHK geben die Jahresabschlüsse.  Zum 1. Januar 2003 konnte IHK Reutlingen ein kaufmännisches Rechnungswesen einführen.  

Weitere Infos

Pflichtmitgliedschaft

Die Industrie- und Handelskammern vertreten das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden gegenüber den Staatsorganen. Dies ist nur möglich, wenn sie für alle Gewerbetreibenden gleichermaßen sprechen können.

Die Unabhängigkeit der IHK wird durch eigene (Pflicht-)Beiträge ihrer Mitglieder gesichert, über deren Höhe allein die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vollversammlung im Rahmen des IHK-Gesetzes selbst entscheiden. Durch die Pflichtmitgliedschaft wird die Unabhängigkeit der Meinungsbildung auch innerhalb der IHK-Organisation gewährleistet. Könnten einzelne erfolgreiche Unternehmen durch Austrittsdrohungen und den damit verbundenen Wegfall nennenswerter IHK-Beiträge die Politik der IHK beeinflussen, wäre die unabhängige Vertretung des Gesamtinteresses nicht mehr möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zuletzt in 2017 mit der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern beschäftigt (Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 und BvR 1/106/13) und hat an seiner Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in Industrie-und Handelskammern festgehalten.

IHK-Gesetz

Wichtigste rechtliche Grundlage der IHK ist das IHK-Gesetz, offiziell Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK.
IHK-Gesetz als Download (pdf | 82 KB)

IHK-Satzung

Die IHK-Satzung legt unter anderem fest, welchen Namen die IHK trägt und welche Aufgaben und welche Organe die IHK hat. In der Satzung ist auch niedergelegt, welche Aufgaben der IHK-Vollversammlung als höchstem Entscheidungsgremium zukommen, welche Ausschüsse und Gremien die IHK eingerichtet hat und welche Organe die IHK rechtsgeschäftlich vertreten können.

Satzung der IHK Reutlingen als Download (pdf | 98 KB)

Beitragsordnung

Das IHK-Gesetz sieht die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung der IHK vor.

Auf dieser Grundlage hat die Vollversammlung der IHK Reutlingen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beitragspflicht ein Beitragsordnung erlassen. Sie klärt unter anderem, wer beitragspflichtig ist oder auch vom Beitrag freigestellt werden kann oder auch wie sich Grundbeitrag und Umlage berechnen.

Beitragsordnung der IHK Reutlingen als Download (pdf | 148 KB)

IHK-Gebühren

Für hoheitliche Aufgaben, die individuell zugeordnet werden können, erhebt die IHK Reutlingen Gebühren. Darin sind Gegenleistungen für Tätigkeiten aufgeführt, die von der IHK in hoheitlicher Ordnung erbracht werden.

Gebühren können als "Preise" öffentlich-rechtlicher Leistungen bezeichnet werden. Für allgemeine Regelungen zur Gebührenerhebung hat die Vollversammlung eine Gebührenordnung verabschiedet. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Gebührenordnung und bezeichnet die einzelnen Leistungen (Gebührentatbestände) und die Gebührenhöhe.

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Wirtschaftsatzungen

Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts, dies stellt die Rechtsgrundlage für den Budgetkreislauf und das Rechnungswesen dar, jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Mehr.

Bilanzierung

Zum 1. Januar 2003 hat die IHK Reutlingen ein kaufmännisches Rechnungswesen eingeführt. Sie entsprach damit einem lang gehegten Wunsch der Unternehmen, wirtschaftsübliche Standards für die IHK-Organisation anzuwenden und so noch mehr Transparenz für die Mitglieder zu schaffen.

Die seither gültige Haushaltsführung folgt fast ausschließlich handelsrechtlichen Gepflogenheiten. Als Körperschaft öffentlichen Rechts muss die IHK Reutlingen nur vereinzelt von der kaufmännischen Buchführung abweichen. So wurden einzelne Begriffe des Jahresabschlusses dem öffentlichen Charakter entsprechend bezeichnet. Der jährlich im Vorhinein von der Vollversammlung zu verabschiedende Wirtschaftsplan umfasst einen Erfolgsplan (Plan-GuV) und einen Finanzplan (Cash-Flow-Rechnung). Der Jahresabschluss besteht aus einer Vermögensrechnung (Bilanz) sowie einer Abrechnung über die genannten Planwerke.  

Die Jahresabschlüsse der letzten Jahre:

Jahresabschluss zum 31.12.2021

Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anmerkung: Durch Beschluss der Vollversammlung vom 16. Dezember 2020 wurde der Nebenhaushalt GGB rückwirkend zum 01. Januar 2020 in den Haupthaushalt der IHK integriert. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Jahresabschluss zum 31.12.2017

Jahresabschluss zum 31.12.2016

Jahresabschluss zum 31.12.2015

Jahresabschluss zum 31.12.2014

Jahresabschluss zum 31.12.2013

Jahresabschluss zum 31.12.2012

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Jahresabschluss zum 31.12.2009

Jahresabschluss zum 31.12.2008

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Ältere Jahresabschlüsse werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

Wahlordnung

Die Wahlordnung der IHK gibt Auskunft darüber, in welchem Wahlmodus die Vollversammlung gewählt wird, wer grundsätzlich wählen und wer gewählt werden darf sowie welche Wahlgruppen und Wahlbezirke es gibt.

Die aktuelle Wahlordnung wurde von der Vollversammlung der IHK Reutlingen am 17. Juli 2018 beschlossen. Die Wahlordnung steht hier als Download zur Verfügung.

Außenwirtschaftsstatut

Das Außenwirtschaftsstatut der IHK Reutlingen regelt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Aufgrund der Öffnung für Alternativen zur qualifizierten elektronischen Sigantur ist eine Änderung des Statuts zum 1. September 2019 erforderlich. Am 17. Juli 2019 hat die Vollversammlung der IHK Reutlingen das neue Statut verabschiedet. Statut und Anlage sowie die Verwaltungsvorschrift stehen hier zum Download zur Verfügung:

Außenwirtschaftsstatut

Verwaltungsvorschrift

Compliance-Kodex

Die Vollversammlung der IHK Reutlingen hat am 22. Juli 2015 einen Compliance-Kodex für Ehrenamtsträger und Mitarbeiter der IHK Reutlingen verabschiedet. Der Kodex steht hier als Download zur Verfügung.

Compliance im Sinne des Kodexes bedeutet, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich des Satzungsrechts und interner Regelungen, eingehalten und Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns gewahrt werden. Präsident, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK tragen dazu bei, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden.

Der Compliance-Kodex als Download.

Leitbild und Qualitätstandards

Die IHK Reutlingen versteht sich als "Unternehmer-IHK" und ist gleichermaßen Interessenvertreter und Dienstleister für die regionalen Mitgliedsbetriebe. Die IHK hat sich ein Leitbild gegeben, die diesen Anspruch untermauern und konkretisieren.

Darüber hinaus hat sich die IHK zum Ziel gesetzt, ihre Leistungsangebot ständig zu verbessern und die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen. die IHK nimmt dazu an einem vom DIHK, der Dachorganisation der IHKs in Deutschland, ausgearbeiteten Qualitätsmanagementsystem teil. Derzeit werden weit über 100 Dienstleistungen und Verfahren nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards erbracht, deren Einhaltung regelmäßig auditiert werden. Zudem ist die IHK Reutlingen seit 2013 nach ISO 9001 zertifiziert.

Zum Leitbild der IHK.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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Detlef Werneck

Detlef Werneck

Zentrale Dienste und Kundenmanagement,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Zentrale Dienste und Kundenmanagement
Schwerpunkte: Finanzen, Personal, Organisation
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